Ab dem 5. Semester des Bakkalaureatstudiums ist die Wahl für eine psychotherapeutische Schule zu treffen, die dann im Rahmen des Wahlpflichtfaches (abhängig von einer Mindestteilnehmeranzahl) gelehrt wird und dem psychotherapeutischen Fachspezifikum entspricht, das im Magisterstudium (am Standort Wien) weitergeführt und zum Abschluss gebracht wird. Voraussetzungen für die Teilnahme ist die Absolvierung des Propädeutikums (Semester B1-B4).
Mit dem Magisterabschluss wird zugleich das Abschlusszertifikat des Ausbildungsvereines erworben und damit die Möglichkeit, mit Vollendung des 28. Lebensjahres in die Liste der PsychotherapeutInnen zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie eingetragen zu werden.

Es besteht die Möglichkeit, das Wahlpflichtfach in einer der unten angeführten Therapieschulen zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass dafür eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist.

  • Existenzanalyse
  • Individualpsychologie
  • Integrative Gestalttherapie
  • Psychoanalyse
  • Psychodrama
  • Systemische Familientherapie
  • Verhaltenstherapie

Weitere Informationen zu den einzelnen Therapieschulen finden Sie auf der Fakultätsseite Psychotherapiewissenschaft in Wien: https://ptw.sfu.ac.at/de/studium/therapieschulen-wpf

Zulassung zur Therapieschule | Wahlpflichtfach

Ablauf des Aufnahmeverfahren:

  • Zwei Aufnahmegespräche
  • Ein ganztägiges Aufnahmeseminar

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für einen angestrebten Ausbildungsbeginn im Herbst ein psychotherapeutisches Propädeutikums-Zeugnis bis 31.08. des jeweiligen Jahres vorliegen muss.