Die Ethikkommission ist für ethische Belange von Forschungsvorhaben als Prüforgan zuständig. Sie prüfen vor Beginn des Forschungsprojekts, ob dieses die Anforderungen der Forschungsethik inclusive der Vorgaben der Deklaration von Helsinki erfüllt.
Die Ethikkommission begutachtet Forschungsvorhaben am oder mit Menschen hinsichtlich der Frage, ob die Untersuchungen die physische oder psychische Integrität, das Recht auf Privatsphäre, sonstige subjektive Rechte oder überwiegende Interessen von Versuchspersonen beeinträchtigen können.
Die Ethikkommission hat auch bei Forschungsvorhaben, bei denen Tiere in einer Weise eingesetzt werden, die über die reine Beobachtung hinausgeht, zu prüfen, ob die Sicherheit und das Wohlergehen sowie die Befolgung der Gebote des Tierschutzrechts angemessen gesichert sind.
Die Ethikkommission ist nicht für die Einhaltung der Ethikregeln in der Praxisarbeit der Studierenden zuständig, sofern diese nicht Forschungsinhalt eines Forschungsprojektes ist.

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Ethikkommission ist für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zuständig.
Die Sigmund Freud Privatuniversität orientiert sich in der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Richtlinie der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI – www.oeawi.at ) in der aktuellen Fassung 2019 (pdf)
Die Österreichische Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK) ist außerordentliches Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität.
Vom Senat wird eine Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis eingerichtet. Die Ombudsperson kann vertraulich kontaktiert werden, sie sind von jeder Meldepflicht bei Wahrnehmungen eines Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis entbunden. Dem Senat gegenüber ist sie jedoch berichtspflichtig.