Ein zentraler Punkt im Rahmen des Studiums der Psychotherapiewissenschaft ist die Verbindung des theoretischen Wissens mit der praktischen Arbeit. Im Laufe des Studiums sind daher Praktika, Praxisstunden, Praxisreflexion und Beobachtungsstunden verpflichtend zu absolvieren.
Für Fragen zu den oben genannten Themen, wenden sie sich bitte an die Leitung der psychotherapeutischen Universitätsambulanz, Mag.a Silke Ortner.

Kontaktdaten:
Mail: silke.ortner@sfu.ac.at
Tel.: +43 660 201 99 57

Detaillierte Informationen:

Praktika

Sowohl im Zuge des Propädeutikums im ersten Studienabschnitt des Bakkalaureatsstudiums (B1-B4), als auch später im zweiten Studienabschnitt, im Rahmen des Wahlpflichtfaches, werden Erfahrungen in unterschiedlichen Praktika gesammelt. Die erforderlichen Praktikumsstunden können sowohl extern in geeigneten Institutionen oder Krankenanstalten, als auch an der psychotherapeutischen Ambulanz der SFU absolviert werden.
Das Gesundheitsministerium führt eine Liste mit anerkannten Praktikumsstellen für die Ausbildung zur/zum Psychotherapeut*in. Es wird geraten, eine Praktikumseinrichtung hiervon auszuwählen. Falls ihre Praktikumseinrichtung nicht aufgelistet ist, bedarf es einer internen Klärung der Anrechenbarkeit. (Anfragen an silke.ortner@sfu.ac.at )

Im Ausland absolvierte Praktika können ebenfalls anerkannt werden, sofern die Institution den geforderten Richtlinien des Bundesministeriums entspricht. Dies bedürfte auch einer Abklärung der Anrechenbarkeit.
Die psychotherapeutische Ambulanz der SFU ist eine vom Gesundheitsministerium anerkannte Praktikumsstelle sowohl für das Psychotherapeutische Propädeutikum (§ 3 Abs 2 Z 2 PthG) als auch für das Psychotherapeutische Fachspezifikum (§ 6 Abs 2 Z 2 PthG), mit Ausnahme des „klinischen Praktikums“ im Ausmaß von 150 Stunden.

Praktika im Rahmen des Bakkalaureat-Studiums B 1 – B4 (für das Propädeutikum)
Der praktische Teil des psychotherapeutischen Propädeutikums erfordert ein Praktikum im Ausmaß von zumindest 480 Stunden (davon entfallen 20 Stunden auf die erforderten Beobachtungsstunden) im Umgang mit „verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters dieser Einrichtung oder eines Stellvertreters.“
Das Praktikum ist im Rahmen einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient und der neben dem/der Leiter/in noch mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte Mitarbeiter*innen angehören, zu absolvieren.
Es wird empfohlen, höchstens drei Praktikumsstellen in Anspruch zu nehmen, um auch eine bessere Integration in die Institution und intensivere Einblicke erleben zu können.

Praktika für das Wahlpflichtfach B5 – M4* (für das Fachspezifikum)
Im Rahmen des Wahlpflichtfachs (Fachspezifikum) ist ein Praktikum im Ausmaß von 550 Stunden vorgeschrieben.
Der praktische Teil umfasst den Erwerb praktischer psychotherapeutischer Erkenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung eines/einer zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigten Psychotherapeut*in durch ein Praktikum in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens in der Dauer von zumindest 550 Stunden, davon zumindest 150 Stunden („klinisches Praktikum“) innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens.

*Magisterstudiengang Psychotherapiewissenschaft am Standort Wien

Praxis

Der praktische Teil des psychotherapeutischen Fachspezifikums muss unter anderem die psychotherapeutische Tätigkeit mit „verhaltensgestörten oder leidenden Personen“ in der Dauer von zumindest 600 Stunden, die unter begleitender Supervision in der Dauer von zumindest 120 Stunden zu erfolgen hat, enthalten.
Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit als Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision ist die schriftliche Freigabe durch die Leitung des jeweiligen Wahlpflichtfachs und das abgeschlossene Bakkalaureat.
Im Zuge des Studiums der Psychotherapiewissenschaft an der Sigmund Freud PrivatUniversität ist es Teil des Curriculums, 100 Stunden der Praxis an der psychotherapeutischen Ambulanz zu absolvieren.
Um ihre selbstständige therapeutische Tätigkeit unter Supervision an der Ambulanz aufnehmen zu können, nehmen Sie bitte vor Beginn Kontakt mit der Ambulanzleitung in Linz, Mag.a Silke Ortner, auf.
Die 120 Stunden begleitende Supervision findet in Kleingruppen- als auch in einzelfallbesprechungen statt, diese sind in der Studiengebühr inbegriffen.

Reflexion der praktischen Arbeit

Im Bakkalaureat-Studium ist eine Reflexion des Praktikums im Ausmaß von 20 Stunden zu absolvieren. Sie findet in der Gruppe statt. Die Reflexion wird im Laufe des Semesters bei unterschiedlichen Lehrveranstaltungsleiter*innen angeboten und soll parallel zum Praktikum besucht werden.
Die Praktikumsreflexion im Ausmaß von 20 Stunden in der Gruppe ist in den Studiengebühren inbegriffen.
Im Rahmen des Wahlpflichtfaches ist die begleitende Praktikumsreflexion im Umfang von 30 Stunden verpflichtend, welche auch in den Studiengebühren inbegriffen ist.

Beobachtungsstunden

Im Laufe des Bakkalaureat-Studiums (B1-B4) sind mindestens 20 Stunden bei eingetragenen Psychotherapeut*innen in mindestens zwei unterschiedlichen Methoden an der psychotherapeutischen Ambulanz der SFU zu beobachten. Anschließend erfolgt eine Nachbesprechung der beobachteten Sitzung.
Die Termine werden vom Team der Ambulanz an die Studierenden im Vorfeld übersendet. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Diese Stunden werden als Teil der 480 Praktikumsstunden des Propädeutikums angerechnet.